Der erste Vorlesungsblock zum
österreichischen Fremdenrecht liegt hinter mir.
Prädikat
fasizinierend. Da ich mich schon vorher für diesen Teil des österreichischen Rechts interessiert habe, war es mir klar, dass mich gewissermaßen ein wahrlicher Dschungel an mehr oder weniger sinnvollen Paragraphen erwarten würde.
Was ich gehört habe, überstieg meine Erwartungen noch ein bisschen mehr. Wie kompliziert (oder auch unmöglich) der Weg zum legalen, dauerhaften Aufenthalt in Österreich ist - das habe ich nicht gewusst. Sogar als jemand, der seit seiner Geburt österreichische Staatsbürgerin ist und Deutsch als Muttersprache erlernt hat, hat Probleme, den wahren Wald der verschiedenen Aufenthaltstitel zu durchblicken und zu verstehen, sowie das Prozedere dahinter zu verinnerlichen.
So wundert es mich nicht, dass viele Migranten sich illegal in Österreich aufhalten, wenn sogar ein deutscher Muttersprachler die Behördengänge als verwirrend und absolut kompliziert empfindet.
Teile des österreichischen Fremdenrechtes widersprechen der europäischen Menschenrechtskonvention - so werden zum Beispiel österreichische Staatsbürger in manchen Punkten nicht mit EWR-Bürgern gleichbehandelt! Kaum zu glauben, aber wahr!
Der Verfassungsgerichtshof allerdings sieht und argumentiert das anders. Was wird wohl der europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagen? Dort liegt eine entsprechende Beschwerde aktuell.
Viele Punkte des Fremdenrechtes - und vor allem einige Aufenthaltstitel - sind Augenauswischerei. Sie dienen vor allem dazu, die "Ausländerzahlen" aufzupolieren. Die "offiziellen Zahlen", die wir kennen, erfassen bei weitem nicht alle Migranten, die sich mit einem Aufenthaltstitel legal in Österreich aufhalten - viel mehr erfassen sie nur einen ganz kleinen Teil!
Ich frage mich ernsthaft: Wo bleibt endlich die Integration (und das Bemühen darum), die unser Staat schon seit den Zeiten der Gastarbeiter völlig verschlafen hat? Wäre faires Fremdenrecht nicht der erste Schritt dazu? Vielleicht sogar eine europäische Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel?
Da bleibt einem wirklich nur noch zu sagen:
Keine Ausreden mehr!